Blog 10. Jul. 2023

Welche rechtlichen Grundlagen gelten im Franchise?

Rechtliche Grundlagen im Franchising

Welche Gesetze und Vorgaben gilt es für Franchisepartner in Deutschland zu beachten? Ein „Franchise-Gesetz“ gibt es in Deutschland nicht. Die rechtlichen Grundlagen für Franchisesysteme stammen daher aus anderen juristischen Bereichen wie dem Vertrags- oder Wettbewerbsrecht. Große Bedeutung hat dabei das Kartellrecht.

Darüber hinaus kann und darf ein Franchiseberater keine rechtliche Beratung anbieten. Bei spezifischen Fragen, im Speziellen mit Blick auf die Ausgestaltung des Franchisevertrags, sollten Sie sich daher an einen Fachanwalt wenden, der Erfahrung mit Franchisesystemen hat. Von großer Bedeutung sind das Europäische Kartellrecht, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Einzelgesetze im Blick behalten

In anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Italien ist Franchising übrigens in speziellen Gesetzen gesetzlich verankert. Im Verhaltenskodex für Franchising der EU-Kommission und des Europäischen Franchiseverbands, der auch vom Deutschen Franchiseverband übernommen wurde, sind vor allem zum Franchisevertrag einige Richtlinien zu finden. Diese sind aber für Gerichte in Deutschland nicht bindend. Daher gelten eine Reihe von Einzelgesetzen und es gab in den letzten Jahrzehnten einige Gerichtsurteile, die eine Orientierung geben.

Klar ist, dass Franchisegeber und Franchisenehmer zwei selbstständige Unternehmer sind, die auf eigenen Namen und eigene Rechnung arbeiten. Damit befindet sich der Franchisenehmer in keinem Angestelltenverhältnis mit dem Franchisegeber.

Für das Franchisehandbuch gibt es keine festgelegte rechtliche Grundlage, sondern wird auf dem Grundsatz von Treu und Glauben erstellt und verändert. Zudem darf der Franchisegeber dieses einseitig verändern. Verpflichtend für den Franchisegeber ist dagegen die vorvertragliche Aufklärung, die sehr sorgfältig und wahrheitsgemäß durchgeführt werden sollte.

Beim Franchisevertrag gelten gesetzliche Regelungen, die auch für andere Verträge gelten, die unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nachzulesen sind. Auf jeden Fall sollten

· die Vertragsdauer

· die Höhe der Franchisegebühren und

· ein Rücktrittsrecht vom Vertrag

Bestandteil des Franchisevertrags sein. Zudem lassen sich Grundlagen für eine Verlängerung des Vertrags und das Vertragsgebiet definieren.

Vorgaben auf EU-Ebene

Letztlich umfasst das Franchise-Recht alle juristischen Fragestellungen zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber. Einige zentrale Vorgaben lassen sich aber aus der Gruppenfreistellungsverordnung ableiten. Hier sind Vereinbarungen und Verhaltensweise zwischen Unternehmen definiert. Die EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen (Vertikal-GVO) aus dem Mai 2022 umfasst Ausnahmen für das generelle Verbot von Wettbewerbsabsprachen für Franchiseunternehmen.

Hier geht es also um die wettbewerbsrechtliche Situation von Franchiseunternehmen. Bei Absprachen oder ähnlichen Verhaltensweisen zwischen zwei Unternehmen wird gemeinhin von einem „Kartell“ gesprochen. Hier geht es dann oftmals um verbotene Absprachen, beispielsweise zu Preisen oder Mengen, die den Wettbewerb einschränken. Bestimmte Absprachen sind aber beim Franchising gewünscht. Daher können bestimmte Vereinbarungen im Franchisevertrag aus rechtlicher Sicht durchaus unter den Begriff Kartell fallen.

Hier kommt nun die Vertikal-GVO ins Spiel, die letztlich bestimmte Absprachen für Franchiseunternehmen erlaubt. Vertikal bedeutet hier, dass die beteiligten Parteien nicht oder nicht ausschließlich auf der gleichen Vertriebs- oder Produktionsstufe am Markt aktiv sind. Dies gilt auch für einen Franchisevertrag. Gerade, wenn der Franchisegeber Waren oder Produkte an seine Franchisenehmer verkauft oder eine der beiden Parteien Produkte weiterverarbeitet, sind sie auf unterschiedlichen Stufen am Markt aktiv. Daher müssen Franchisepartner darauf achten, dass ihre Wettbewerbsabsprachen unter die von der Vertikal-GWO vorgesehenen Ausnahmen fallen.

Neue Regelungen seit 2022

Schon vor dieser 2022 eingeführten Verordnung galt seit dem 1. Juni 2000 die EG-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen (VGVO). Auch hier waren Vorgaben für das Franchising geregelt. Diese Verordnung lief jedoch 2010 aus. Danach trat der Vorläufer der heutigen Vertikal-GVO in Kraft.

In der neuen Fassung sind auch explizit Vorgaben zum Online-Vertrieb zu finden. Darüber hinaus ist eine automatische Verlängerung des Franchisevertrags zulässig. Generell sollten Franchisegeber darauf achten, dass in ihrem Franchisevertrag keine Klauseln stehen, die den Wettbewerb über das von der Vertikal-GVO vorgesehene Maß hinaus beschränken. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen zum Gebietsschutz, Preisabsprachen und Regelungen, die dem Franchisenehmer den Online-Verkauf verbieten. Diese zeigt, wie komplex Franchiseverträge sein können und warum hier die Hilfe eines erfahrenen Franchise-Anwalts in vielen Fällen so wichtig ist.

Bedeutung des Markenrechts

Ein weiteres wichtiges Rechtsgebiet im Franchising ist das Markenrecht. Zum Aufbau eines Franchisesystems gehört es oftmals, sich die Rechte an der eigenen Marke zu sichern, bevor erste Lizenzen verkauft werden. Dies hat den Hintergrund, dass eigentlich nur der Markeninhaber das Recht hat, die Marke zu nutzen. Allerdings haben im Franchise auch die Franchisenehmer das Recht, die Marke für sich zu nutzen. Daher muss auch dies im Franchisevertrag geregelt sein. Der Franchisenehmer erhalt das Nutzungsrecht nur für die Dauer der Partnerschaft.

Datenschutz im Franchise

Zunehmend spielen auch die Vorgaben zum Datenschutz im Franchising eine große Rolle, spätestens seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Hier geht es um persönliche Daten der Franchisegeber sowie Kundendaten. Oftmals ist es empfehlenswert, eine gemeinsame Datenschutzerklärung zu verfassen und diese auf den Webseiten aller Franchisegeber zu veröffentlichen. Hier kann deutlich gemacht werden, welche Daten der Franchisegeber verwertet und welche durch die Franchisenehmer bearbeitet werden.

Zudem können sich alle Partner gemeinsam austauschen, welche Daten überhaupt gesammelt werden. Hier liegt die Grundannahme zugrunde, dass immer so wenig Daten wie möglich gesammelt werden sollten. Darüber hinaus können Bestimmungen zum Datenschutz auch in den Franchisevertrag aufgenommen werden. Mehr zur Bedeutung des Datenschutzes im Franchising haben wir bereits in einem früheren Blogbeitrag für Sie zusammengefasst.

Artemis Franchise beantwortet Ihre Fragen

Christian Becker und sein Team verfügen über viel Erfahrung im Franchising. Natürlich beraten wir Sie auch, welche rechtlichen Aufgaben gerade in der Aufbauphase auf Sie zukommen. Bei spezifischen rechtlichen Fragestellungen empfehlen wir Ihnen gern einen Fachanwalt. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen! Vereinbaren Sie direkt online einen Termin und wir beantworten alle Ihre Fragen rund ums Franchising.

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