AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Artemis Franchise GmbH vom 01.04.2024
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Beratungsleistungen, die der Auftragnehmer im Bereich Franchise-Beratung für den Auftraggeber erbringt.
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungsumfang
2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungskatalog und dem individuellen Angebot. Allgemein erbringt der Auftragnehmer reine Beratungsleistungen zur Unterstützung beim Aufbau des Franchise-Systems des Auftraggebers.
2.2 Der Auftragnehmer schuldet dabei ausschließlich die Erteilung von Empfehlungen und Ratschlägen. Ein bestimmter Erfolg oder ein konkretes wirtschaftliches Ergebnis werden nichtgeschuldet.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
3.2 Der Auftraggeber hat insbesondere alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Für die Folgen unzutreffender, unvollständiger oder verspätet zur Verfügung gestellter Informationen haftet der Auftraggeber.
4. Haftung
4.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
4.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
4.3 Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
4.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Für die Leistungen des Auftragnehmers gilt der vereinbarte Festpreis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Damit sind auch Auslagen und Nebenkosten abgegolten.
5.2 Die Vergütung ist 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6. Sonderkündigungsrecht
6.1 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung oder eines Teils davon in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber eine vom Auftragnehmer gesetzte angemessene Nachfrist von mindestens 7 Tagen zur Zahlung nicht einhält.
6.2 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftragnehmer gemäß Absatz 1 werden sämtliche bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen des Auftragnehmers
sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für bereits erbrachte, aber noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen.
6.3 Etwaige weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftragnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben von dieser Regelung unberührt.
7. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
7.1 Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen und Arbeitsergebnisse bleiben dessen geistiges Eigentum. Der Auftraggeber erhält daran nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
7.2 Der Auftragnehmer versichert, dass die von ihm erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind und durch ihre vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
8. Referenznennung und Werbung
8.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber und das Beratungsprojekt unter Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht als Referenz zu nennen.
8.2 Der Auftragnehmer kann zu Werbezwecken auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber hinweisen, sofern dieser nicht widerspricht.
9. Abwerbeverbot
9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben oder ohne dessen Zustimmung zu beschäftigen.
9.2 Bei Verstößen gegen diese Bestimmung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 € zu zahlen.
10. Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
11.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
11.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.