Blog 27. Mai 2024

Rechtliche Fallstricke im Franchising vermeiden

 

Rechtliche Fallstricke im Franchising vermeiden

Franchising ist in vielerlei Hinsicht ein einfacher Weg zur Unternehmensgründung wie auch zum Ausbau eines bestehenden Unternehmens. Doch wie überall im Wirtschaftsleben lauern auch hier rechtliche Fallen. Franchisenehmer und Franchisegeber können jedoch einiges tun, um rechtliche Probleme aus dem Weg zu räumen. Das A und O sind klare Vereinbarungen und im Zweifelsfall frühzeitig einen Experten wie einen Franchiseberater oder einen Franchiseanwalt hinzuzuziehen.

 

Franchisevertrag als Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Franchisepartnerschaft bildet der Franchisevertrag. Bevor der Vertrag unterzeichnet wird, sollte dieser von beiden Seiten sorgfältig geprüft werden. Bei der Gestaltung des Vertrags hilft ein spezialisierter Franchiseanwalt weiter. Wichtig ist, dass der Vertrag so klar formuliert ist, damit ihn beide Seiten umfassend verstehen. Gerade die anfallenden Franchisegebühren und weitere Kosten sollten transparent und ausführlich beschrieben werden, damit es hier später nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Ein Anwalt unterstützt Franchisegeber auch dabei, dass der Vertrag allen rechtlichen Vorgaben entspricht.

Auch die Rechte und Pflichten beider Seiten sollten genau festgelegt werden. Hierzu gehört auch, welche Schulungen, Beratungsangebote oder Hilfsmittel der Franchisegeber anbietet. Ebenso sind Vereinbarungen hinsichtlich des Marketings und der Werbung meist Teil des Vertrags. Wichtig ist, dass auch die Kündigungsbedingungen für beide Seiten akzeptabel sind. Ein Streitpunkt können die Territorialrechte sein. Es sollte im Vertrag festgehalten werden, in welchem lokalen Gebiet der Franchisenehmer besondere Rechte hat. Hier können sich beide Seiten im Laufe der Verhandlungen über einen Gebietsschutz einigen, der dem Franchisenehmer exklusive Rechte für eine bestimmte Region zusagt.

 

Datenschutzregelungen beachten

Ein weiteres Thema aus der juristischen Welt, das zu Schwierigkeiten führen kann, ist der Datenschutz, insbesondere nach Einführung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) 2018. Hier kommt im Franchise die Problematik dazu, dass Franchisegeber und Franchisenehmer gleichermaßen für den Datenschutz zuständig sind. Hierbei gilt der Datenschutzerklärung, die unter anderem auf der Webseite erscheinen muss, besonderes Augenmerk. Je nach Franchise-System entscheidet man sich hier für einen Text, der für alle Franchisenehmer gilt, oder passt diesen individuell an.

Entscheidend dabei ist der Umgang mit personenbezogenen Daten. Welche Daten werden wo gesammelt und weiterverarbeitet? Hier kann der Fall eintreten, dass zwar der Franchisenehmer diese sammelt, die Daten vom Franchisegeber weiterverarbeitet oder analysiert werden. Dies sollte in der Datenschutzerklärung transparent gemacht werden. Zudem muss dem Nutzer die Möglichkeit eingeräumt werden, der Verarbeitung von Daten zu widersprechen. Außerdem geht es beim Thema Datenschutz auch um personenbezogene Daten von Mitarbeitern oder Lieferanten, mit denen sensibel umgegangen werden muss.

Idealerweise liegt im Franchise-System ein schriftliches Dokument vor, in dem die geltenden Vorgaben zum Datenschutz notiert wurden. Dies kann Teil des Handbuchs oder online abrufbar sein. In einigen Franchise-Systemen gibt es auch einen Datenschutzbeauftragten, der alle relevanten Fragen zu diesem Thema beantworten kann und auf dem Laufenden über rechtliche Veränderungen ist.

 

Marken- und Lizenzrecht beachten

Ein weiteres großes Thema ist der Markenschutz. Zunächst ist es die Aufgabe des Franchisegebers, seine Marke anzumelden. In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hierfür zuständig. Aber auch auf EU-Ebene lässt sich eine Marke schützen. Über den Franchisevertrag ist der Franchisenehmer berechtigt, diese Marke unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere gegen Zahlung regelmäßiger Lizenzgebühren, für sich zu nutzen. Franchisegeber sollten jedoch beobachten, ob einer seiner Franchisenehmer oder Mitbewerber den Markenschutz verletzt. Ein erfahrener Franchiseberater unterstützt Sie beim Aufbau und Schutz Ihrer Marke.

Es gibt übrigens in Deutschland kein eigenes Franchise-Gesetz. Daher kommen bei juristischen Entscheidungen in der Regel andere rechtliche Vorgaben zum Zug, beispielsweise das Lizenzrecht oder das Vertragsrecht. Eine wesentliche rechtliche Grundlage ist die EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen (Vertikal-GVO). Hierin werden bestimmte in Franchise-Systemen übliche Vereinbarungen insbesondere vom Kartellverbot ausgenommen. Bei vielen weiteren rechtlichen Fragen lohnt sich ein Blick in den Ethikkodex des Deutschen Franchiseverbands. Darüber hinaus gab es in den letzten 30 Jahren viele Gerichtsurteile, die in Verbindung mit Franchise standen. Auch hieraus ergeben sich bei rechtlichen Fragen Anhaltspunkte.

 

Rechtlich getrennte Unternehmen

Eine häufige Frage ist, ob der Franchisenehmer als Angestellter des Franchisegebers zu sehen ist. Rechtlich gesehen sind beide eigenständige Unternehmer, die auf eigene Rechnung arbeiten und ihr eigenes unternehmerisches Risiko tragen. So darf der Franchisenehmer selbst

·      Mitarbeiter einstellen

·      Preise festlegen

·      Interne Abläufe und Arbeitspläne erstellen oder

·      Verträge abschließen.

Ein wichtiger Rechtsgrundsatz ist dabei der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB. Demnach darf der Franchisegeber beispielsweise zwar das Franchisehandbuch einseitig verändern, muss dabei aber auf die Interessen der Franchisenehmer Rücksicht nehmen. Zudem hat sich die Pflicht des Franchisegebers zur vorvertraglichen Aufklärung vor Vertragsunterzeichnung etabliert. Alle wichtigen Informationen müssen hier wahrheitsgemäß weitergegeben werden.

Zu den Verpflichtungen des Franchisegebers gehört auch die Innovationspflicht. Es ist die Aufgabe des Franchisegebers, das gesamte System nach vorne zu bringen und Marke sowie Bekanntheit weiter auszubauen. Übrigens muss die Rechtsform des Franchisenehmers nicht der Rechtsform des Franchisegebers entsprechen. Grundsätzlich können alle gängigen Rechtsformen wie Freiberufler, GbR oder GmbH auch für Franchisenehmer infrage kommen.

Im Franchise gilt es aus rechtlicher Sicht einiges zu beachten. Dies spricht dafür, frühzeitig einen Experten hinzuzuziehen. Allerdings sind Franchiseberater nicht autorisiert, rechtliche Beratung anzubieten. Wir stellen aber gern den Kontakt zu einem renommierten und erfahrenen Franchise-Anwalt her. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin bei Artemis Franchise!

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