Blog 02. Apr. 2023

Franchisegeber - Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten des Franchisegebers

Früher wurde gesagt, dass Franchising nur für etablierte Unternehmen mit viel Erfahrung und einer bestimmten Markenbekanntheit infrage kommt. Diese Einschätzung hat sich grundlegend verändert. Sogar Start-ups und Unternehmen mit sehr individuellen Aufgaben, beispielsweise im Onlinebereich, sind franchisefähig.

Generell ist das Franchising ein guter Weg zum Expandieren zu vergleichsweise geringen Kosten. Auch der Markteinstieg in einer anderen Region gelingt auf diesem Weg oft gut. Doch welche Rechte und Pflichten hat der Franchisegeber? Der Franchise Vertrag regelt, welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben. Der Franchisegeber hat in der Regel zwei wichtige Rechte: Das Kontroll- und Weisungsrecht sowie das Recht auf Franchise Gebühren.

Die Rechte des Franchisegebers

Der Franchisegeber darf im Rahmen des Kontroll- und Weisungsrechts prüfen, ob der Franchisenehmer die im Handbuch und im Vertrag festgelegten Aspekte einhält. Zudem darf er den wirtschaftlichen Erfolg des Partners prüfen und Maßnahmen ergreifen, um das System an Veränderungen zupassen. Außerdem ist es erlaubt, dass er für die von ihm erbrachten Leistungen Gebühren erhebt.

Natürlich sind die Rechte und Pflichten beider Seiten im Franchise Vertrag geregelt, aber hierfür gibt es keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben. Allerdings gibt es natürlich einige gemeingültige Gesetze und Gerichtsbeschlüsse, die es zu beachten gilt. Viele Berater bieten im Vorfeld eine Beratung zum Franchise Recht an oder leiten ihre Kunden an Fachanwälte weiter, da sie selbst keine rechtliche Beratung anbieten dürfen.

Die Pflichten des Franchisegebers

Der Franchisegeber stellt dem Franchisenehmer sein Wissen zur Verfügung, in der Regel über ein Franchise Handbuch. Zudem legt er Standards und Vorgaben fest, die der Franchisenehmer erfüllen sollte. Dies ist sehr breit gefächert und kann von Vorgaben bei der Mitarbeiterauswahl bis zu bestimmten Marketingmaßnahmen reichen.

Der Franchisegeber ist darüber hinaus innovationspflichtig und daher für Weiterentwicklungen zuständig. Zudem möchte er natürlich seine Wettbewerbsvorteile weiter ausbauen. Zu seinen Pflichten gehört auch eine regelmäßige Dokumentation des betrieblichen Know-hows. Oft führen Franchisegeber auch überregionale Werbemaßnahmen durch.

Auch die Erstschulung und die Weiterbildung des Franchisepartners ist die Aufgabe des Franchisenehmers. Oftmals entscheiden sich Franchisegeber dazu, ihre Franchisepartner in höherem Umfang mit Dienstleistungen und Weiterbildungsangeboten zu versorgen. In vielen Fällen stehen sie ihren Partnern während der ganzen Laufzeit des Franchisevertrags partnerschaftlich zur Seite.

Überlassung von Know-how besonders wichtig

Die Überlassung von Know-how ist wohl die wichtigste Aufgabe des Franchisegebers. Nur so kann sich die Kooperation und das ganze Franchisesystem erfolgreich entwickeln. Dabei handelt es sich in der Regel auch um Interna, nicht nur Dinge, die ohnehin im Internet stehen. Ein gewisser Grad an Vertrauen in den Franchisenehmer ist hier unerlässlich. Auch die Erlaubnis, Patente, Marken und Designs gehen gegen die Zahlung der Lizenzgebühr an den Franchisenehmer über.

Der Franchisegeber muss zudem dem Franchisegeber

· alle wichtigen Unterlagen

· Preislisten

· Rezepte

· Kataloge oder

· Wichtige Arbeitsunterlagen

überlassen. Welche Unterlagen besonders wichtig sind, ist natürlich sehr individuell. Ein Berater erläutert Ihnen, welche Dokumente Sie aufbereiten sollen. Diese sind oft auch Teil des Franchise Handbuchs, sodass der Franchisenehmer jederzeit auf diese zugreifen kann. Kommt es hier zu Veränderungen, muss der Franchisegeber auch die neuen Versionen an den Franchisenehmer weiterleiten.

Vorvertragliche Aufklärung spielt besondere Rolle

Auf jeden Fall gehört zu den Pflichten des Franchisegebers auch die vorvertragliche Aufklärung, damit der Franchisenehmer einen Überblick bekommt, was auf ihn zukommt, auch aus finanzieller Sicht. Hier muss der Franchisegeber wahrheitsgemäß Auskunft über das Unternehmen geben.

Durch korrekte Informationen muss der Franchisegeber seinen Partner vor Fehlinvestitionen schützen. Daher sollte der Franchisegeber von Beginn an transparent sein, was sich auch im Vertrag widerspiegelt. Nur so kann der Franchisenehmer realistisch kalkulieren.

Idealerweise gehören zu den Informationen vor der Vertragsunterzeichnung

· Informationen zum Konzept

· den Leistungen der Systemzentrale bei Marketingkonzepten

· die Höhe der Franchisegebühren

· die Höhe der Investitionen und

· de Anzahl der Franchisenehmer.

Bei der Herausgabe von Prospekten haftet der Franchisegeber für die Vollständigkeit und Richtigkeit. Die gilt auch für Broschüren, Berichte und andere Dokumente. Diese dürfen keine irreführenden Angaben, Prognosen oder Werturteile enthalten.

Pflichten während der Laufzeit des Franchise Vertrags

Während der Laufzeit des Vertrags müssen die Franchisegeber den Franchisenehmer betreuen, beispielsweise durch Marktbeobachtungen und Franchiseprodukte. Der Franchisegeber muss auch neue Geschäftsideen und weitere Entwicklungen an den Franchisenehmer weiterleiten. Für den Ausbau des Unternehmens und des Franchisesystems ist ebenfalls allein der Franchisegeber verantwortlich.

Der Franchisegeber hat auch eine Beratungspflicht und muss den Franchisenehmer unterstützen, damit dieser von Beginn an sein Geschäft erfolgreich führen kann. So beraten viele Franchisegeber ihre Partner beispielsweise zur Einrichtung des Geschäfts. Oft werden auch Standortanalysen durchgeführt und zum Beispiel bei der Werbung Hilfe geleistet.

Umfangreiche Beratung von Artemis Franchise

Bevor Sie sich also für ein Franchisesystem entscheiden, informieren wir Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten als Franchisegeber. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommt. Artemis Franchise begleitet seine Partner in den ersten Monaten des Franchise und darüber hinaus und beantwortet alle Ihre Fragen.

Sie erfahren auch mehr über die rechtlichen Grundlagen und gern überlassen wir Ihnen einen Mustervertrag sowie einen Vorvertrag. Auch zur vorvertraglichen Aufklärung beraten wir Sie umfassend. Bei tiefergehenden rechtlichen Fragen vermitteln wir Sie gern zu Fachanwälten, da Artemis Franchise selbst keine Rechtsberatung anbieten darf.

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