Welche Formen des Franchising gibt es?
Franchising ist heute in fast allen Branchen und Wirtschaftsbereichen zu finden. Dabei ist Franchise eine wichtige Vertriebsform geworden und auch als Konzept zur einfachen Expansion beliebt. Klassischerweise wird zwischen drei Formen unterschieden:
· Vertriebsfranchising
· Dienstleistungsfranchising und
· Produktfranchising.
Häufig sind auch Mischformen anzutreffen. So gibt es Unternehmen, die Produkte ebenso wie Dienstleistungen anbieten. Dies macht eine exakte Unterscheidung in der Praxis oft unmöglich. Klarer sind dagegen die Unterschiede zu anderen Vertriebsarten wie einem Filialsystem. Ein Franchise ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass die Franchisenehmer eigenverantwortlich handeln.
Welche Formen des Franchisings gibt es?
Im Folgenden stellen wir Ihnen die drei häufigsten Formen des Franchisings sowie einige Sonderformen vor:
VertriebsfranchisingBeim Vertriebsfranchising verkauft der Franchisenehmer bestimmte Produkte und erhält die Markenrechte für diese. Das Geschäft vor Ort trägt in der Regel den gleichen Namen wie das Unternehmen des Franchisegebers. Oft handelt es sich bei den überlassenen Produkten und Markenrechten nicht um ein einzelnes Produkt, sondern um eine ganze Palette an Produkten.
Diese können unter einem Markennamen vermarktet werden. Neben diesen Produkten und Leistungen übernimmt der Franchisenehmer oftmals auch eine bestimmte Corporate Identity und ein Corporate Design des Franchisegebers. So treten alle Standorte einheitlich auf und ähneln sich in der Ausstattung und der Organisation.
Das Vertriebsfranchising ist die älteste Form des Franchise. Schon im 19. Jahrhundert verkaufte der Nähmaschinen-Hersteller Singer auf diesem Weg seine Maschinen. Heute finden wir beim Bummel durch die Fußgängerzone an jeder Ecke Geschäfte von Baumärkten bis Bekleidungsläden, die in Form des Vertriebsfranchisings funktionieren. Die Geschichte des Franchise geht übrigens bis ins Mittelalter zurück!
DienstleistungsfranchisingDas Dienstleistungsfranchising funktioniert ähnlich, nur dass hier keine Produkte, sondern Dienstleistungen verkauft werden. Der Franchisegeber darf gegen eine Lizenzgebühr die Dienstleistung des Franchisegebers unter dessen Namen vertreiben. Hierbei muss er in der Regel bestimmte vertraglich festgelegte Vorgaben einhalten.
Auch diese Form des Franchisings hat sich in vielen Branchen etabliert. Dazu gehören nicht nur Hotels oder Restaurants, sondern auch beispielsweise soziale Einrichtungen oder Nachhilfeschulen. Diese Form des Franchise wächst seit Jahren und nimmt mittlerweile den größten Teil der Franchisewirtschaft ein.
ProduktfranchisingDas Produktfranchising wird auch industrielles Franchise genannt. Hier stellt der Franchisenehmer nach Rezepten oder ähnlichen Vorgaben des Franchisegebers ein Produkt in eigener Verantwortung her. Dieses wird dann jedoch unter dem Markennamen des Franchisegebers vermarktet und verkauft. Typische Beispiele sind hier Getränkehersteller. Coca-Cola ist sicher der prominenteste Vertreter des Produktfranchisings. Dennoch sind nur vergleichsweise wenig Franchiseunternehmen dieser Form des Franchise zuzurechnen.
Sonderformen des Franchising
Zu diesen typischen Arten des Franchisings kommen einige Sonderformen. Die hierzulande am häufigsten anzutreffende Form des Franchisings ist das Voll-Franchise. Bei dieser klassischen Form erhält der Franchisenehmer gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr die Möglichkeit, Produkte oder Dienstleistungen auf eigene Rechnung und eigenverantwortlich anzubieten.
Im Einzelhandel trifft man immer wieder das Shop-in-Shops-Franchise an. Hierunter fallen kleine Geschäfte, die Teil größerer Warenhäuser sind. Sie dürfen lediglich ein festes Sortiment anbieten. Unter Umständen agiert auch hier der Franchisenehmer zugleich als Franchisegeber, beispielsweise wenn eine Warenhauskette anderen Shop-Eigentümern die Möglichkeit gibt, einen kleinen Laden in seinem Warenhaus zu eröffnen.
Während es beim Shop-in-Shop-Franchise oft um kleine Geschäfte geht, ist das Corporate Franchise (auch Groß-Franchise oder Investitions-Franchising genannt) das genaue Gegenteil. Hier geht es um eine Gesellschaft, die nicht selbst in einem Unternehmen aktiv ist, sondern einen Geschäftsführer einsetzt. Damit kommt dieser Weg des Franchise nur infrage, wenn eine hohe Summe zur Verfügung steht. Oftmals kommt dieser Weg des Franchise ins Spiel, wenn es um Investitionssummen von einer halben Milliarde Euro oder mehr geht.
Eher unbekannt ist das Mini-Franchise (auch Abteilungsfranchise genannt). Hierbei möchten sich Unternehmen ein neues Arbeitsfeld erschließen und bilden dafür über einen Franchisevertrag eine neue Abteilung. Verfügte ein Unternehmen bisher über eigene Filialen, können diese in ein Franchise umgewandelt werden. In diesem Fall spricht man von Conversion Franchise. Eine zweite Definition beschreibt auch die Aufnahme unabhängiger Betriebe aus der gleichen Branche als Conversion Franchise.
Mehrfach-Franchise
In Deutschland wird die Variante, dass ein Franchisenehmer verschiedene Franchisesysteme vertritt, immer seltener; in Ländern wie Frankreich ist sie aber noch häufig vertreten. Üblicher ist dagegen das Mehrfach-Franchise (auch Multi-Unit-Franchise genannt). Ein Multi-Unit-Franchisenehmer hält Lizenzen eines einzelnen Franchisegebers für mehrere Standorte.
Kleinere Franchisesysteme beginnen in der Regel ganz klassisch mit Single-Unit-Franchisenehmern, dann können im Laufe der Zeit Multi-Unit-Partnerschaften entstehen. Nach einigen Jahren könnten auch Investorengruppen eine Option sein. Diese bringt zahlreichen Erfahrungen, Kapital und oft auch eine gute Vernetzung in der Branche mit. Allerdings ist dies mit viel Risiko verbindet, da sich diese Gruppen oftmals viel Mitspracherecht im Unternehmen erhoffen.
In Deutschland ist das Multi-Unit-Management auf dem Vormarsch. Dies hat den Hintergrund, dass es nicht nur für Franchiseunternehmen immer schwieriger ist, qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Mittlerweile führen viele Franchisenehmer mehrere Standorte. Dies kann dabei helfen, sich auf dem regionalen Markt weiter zu etablieren und Umsätze zu steigern. Daher können sich im Idealfall beide Seiten über Gewinne freuen. Übrigens ist es bei einigen bekannten Unternehmen wie McDonald’s schon lange üblich, dass ein Franchisenehmer mehrere Standorte führt.
Eine Alternative hierzu können Gebietsentwicklungsverträge (Area Development Agreements) sein. Diese stammen aus den USA und sind im DACH-Raum bislang noch wenig bekannt. Ein Franchisenehmer arbeitet dabei zugleich als Developer und hat die Aufgabe, eine vorab festgelegte Anzahl an Standorten in einem bestimmten Gebiet aufzubauen. Es kann vertraglich festgelegt werden, dass er dann mit anderen Franchisenehmern eigenen Verträge abschließen darf. Diese Sonderform kommt oftmals auch bei der Expansion ins Ausland zum Einsatz.
Bei der internationalen Expansion ist zudem das Master-Franchising üblich. Zwar gibt es hier einige Unterscheidungen und die jeweiligen Besonderheiten sind vertraglich geregelt, doch der Franchisenehmer ist hierbei zugleich selbst eine Art Franchisegeber. Er vergibt selbst Sublizenzen an ausländische Franchisenehmer und ist für sie der erste Ansprechpartner.
Infrage kommt auch das sogenannte Master-Franchise-Joint-Venture. Dabei baut der Franchisegeber gemeinsam mit dem Master-Franchisenehmer vor Ort ein Unternehmen auf. In diesem Fall erhält der Master-Franchisenehmer umfangreiche Möglichkeiten zur Steuerung und Kontrolle. Zudem ist er am Gewinn beteiligt. Allerdings ist diese Vorgehensweise für viele Franchisegeber insbesondere aufgrund der Entfernung mit Risiken verbunden. Ein weiterer Weg ist der Aufbau eines Tochterunternehmens im Ausland, was jedoch ebenfalls mit hohen Kosten verbunden ist.
Unterscheidung nach Art der Zusammenarbeit
Ein weiterer Weg, die Formen des Franchise zu beschreiben, ist die Art und Weise, wie Franchisegeber und Franchisenehmer zusammenarbeiten. Beim Partnerschafts-Franchise sind sowohl Franchisegeber als auch Franchisegeber dafür verantwortlich, das Franchisesystem weiterzuentwickeln. Beide Seiten treten dabei als gleichberechtigte Partner auf. Diese Form ist jedoch sehr unüblich. Die meisten Franchisesysteme funktionieren nach dem Subordinationsfranchising.
Dabei entsteht ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer. Auch, wenn der Franchisenehmer ein eigenständiger Unternehmer ist, ist ihm dennoch der Franchisegeber überstellt. Dieser macht Vorgaben, die im Vertrag festgehalten sind. Der Franchisegeber muss diese einhalten und umsetzen.
Wahl der Franchiseform mit Artemis Franchise
Die meisten unserer Klienten entscheiden sich für das klassische Voll-Franchising. Wir beraten Sie dennoch gern, ob bei Ihrem Franchise-Vorhaben auch eine andere Form des Franchise infrage kommt. Da wir keine juristische Beratung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen bei rechtlichen Fragen gern einen Fachanwalt. Sprechen Sie einfach Christian Becker und sein Team von Artemis Franchise an!
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