Vertriebsfranchising seit Jahrzehnten bewährt
Beim Vertriebsfranchising verkauft der Franchisenehmer im Namen des Franchisegebers dessen Produkte. Diese Form des Franchising ist insbesondere im Einzelhandel, der Modebranche oder der Kosmetik-Industrie bekannt und eine der ältesten Franchise-Arten. Dabei ist es vor allem im Einzelhandel üblich, dass die Geschäfte möglichst exakt nach den Vorgaben des Franchisegebers ausgestattet sind. Beispiele sind hierfür Modemarken bzw. Modegeschäft wie S. Oliver, aber auch Backwerk oder Fressnapf sind ähnlich aufgebaut.
Franchisegeber gibt Produktangebot vor
Vorreiter war der Nähmaschinen-Hersteller Singer, der schon im 19. Jahrhundert eine Form des Vertriebsfranchising einführte. Damals wurde es fahrenden Händlern erlaubt, die Nähmaschinen auf eigene Rechnung zu verkaufen. Das Franchise-System von Singer wurde in den USA gegründet, aber schon 1860 wurden am Standort in Hamburg Nähmaschinen mit importierten Teilen hergestellt. Schon bald gab es allein in Deutschland über 200 Standorte.
Das Produktangebot wird durch den Franchisegeber sehr genau vorgegeben. Zugleich trägt das Geschäft vor Ort in der Regel den Namen des Unternehmens des Franchisegebers. Häufig nennt dieser auch Vorgaben zur Organisation oder zur Unternehmensführung.
Neben dem Unternehmen, das die Waren selbst erstellt, kann beim Vertriebsfranchising auch ein Großhändler der Franchisegeber sein. Meist umfasst die Lizenzvereinbarung das gesamte Sortiment des Herstellers bzw. Händlers. Neben organisatorischen Vorgaben sind Franchisenehmer in der Regel auch bei Werbung und Marketing sowie der Preisgestaltung recht streng an die Vorgaben des Franchisegebers gebunden. Die Einheitlichkeit des Franchise-Systems spielt hier eine sehr große Rolle. Aus Kundensicht fällt es häufig nicht auf, ob es sich um einen Franchise-Standort oder eine Filiale handelt.
Mehrere Formen des Vertriebsfranchising
Das Vertriebsfranchising lässt sich in Herstellerfranchise und Händler-Vertriebs-Franchise unterteilen. Beim Herstellerfranchise stellt der Franchisegeber selbst alle Waren her und vergibt eine Lizenz zur Nutzung seiner Marke. Beim Händler-Vertriebs-Franchise stellt der Franchisegeber weder die Produkte selbst her, noch tragen sie seinen Markennamen. Die Produktion wird bei einem weiteren Unternehmen in Auftrag gegeben und die Waren können den Markennamen des Herstellers tragen.
Bei einigen Vertriebsfranchises stellt der Franchisegeber die Produkte nicht selbst her und beauftragt auch kein Drittunternehmen mit der Produktion. In diesem Fall gibt der Franchisegeber vor, welche Waren die Franchisenehmer verkaufen sollen, und bestellt diese bei verschiedenen Unternehmen. Bei dieser Art des Franchising kommt es auf eine sehr detaillierte Vertragsgestaltung an, da das Vertriebsgeflecht durchaus komplex sein kann.
Vorteile beim Vertriebsfranchising
Franchisegeber haben beim Vertriebsfranchising den Vorteil, dass sie ihr Unternehmen auf recht einfachem Weg vergrößern können. Dabei kommen ihnen zudem Kostenersparnisse zugute, da der Franchisenehmer viele Kosten wie die Einrichtung des Ladenlokals oder die Miete selbst trägt.
Hier gibt es jedoch gerade bei größeren und sehr bekannten Franchise-Systemen, beispielsweise im Modebereich, Ausnahmen. Einige Franchisegeber übernehmen die Kosten für Einrichtung und Mieten. In diesem Fall orientiert sich die Franchisegebühr häufig am erwarteten Umsatz. Die Kosten für Werbemaßnahmen werden in der Regel ebenfalls über die Franchisegebühr abgerechnet.
Franchisenehmer profitieren von bekannten Marken und Produkten, die sich erwiesenermaßen gut verkaufen. Zudem kann sich der Franchisenehmer ganz auf den Vertrieb bzw. Verkauf konzentrieren, da Aufgaben wie Marketing oder das Verkaufskonzept weitestgehend entfallen.
Auch Mischformen möglich
Das Vertriebsfranchising kann auch in Kombination mit anderen Arten des Franchising, beispielsweise dem Produktionsfranchising, auftreten. Kommt es zu Konflikten und juristischen Auseinandersetzungen, kann die Einordnung in die ein oder andere Kategorie einer der Streitpunkte sein. Daher sollten die einzelnen Regelungen im Vertrag genau genannt werden.
Eine Kategorisierung im Vertrag kann sinnvoll sein, um Missverständnissen vorzubeugen. Hier sollten auch die Vorgaben des Franchisegebers sehr genau aufgelistet werden. Aus diesem Grund ist es bei juristischen Detailfragen stets ratsam, einen Franchise-Anwalt hinzuzuziehen. Geht es um Bezugsvereinbarungen oder Bezugsverpflichtungen, ist ebenfalls der Rat eines Fachanwalts ratsam, denn hier besteht die Gefahr, kartellrechtliche Vorgaben zu missachten.
Juristisch betrachtet besteht für den Franchisenehmer eine sogenannte Vertriebspflicht. Er muss also die angebotenen Produkte entsprechend den Vorgaben des Franchisegebers verkaufen. Dieser wiederum erhält bestimmte Kontrollrechte.
So überprüft der Franchisegeber regelmäßig, ob alle Vorgaben eingehalten werden und auch, ob der Umsatz den Erwartungen entspricht. Über Kennzahlen, persönliche Gespräche, aber auch Maßnahmen wie Mystery Shopping oder überraschende Besuche kann sich der Franchisegeber einen Eindruck machen, wie sich der einzelne Franchisenehmer im Vergleich zu anderen Franchisenehmern entwickelt.
Weitere Vereinbarungen sollten im Franchisehandbuch genau beschrieben werden. Gleiches gilt für die Einrichtung und Ausstattung des Standorts. Darüber hinaus wird häufig ein Exklusivrecht oder ein Gebietsschutz für ein bestimmtes Einzugsgebiet vereinbart. Der Franchisenehmer sollte darauf achten, dass nicht in unmittelbarer Nähe ein weiterer Franchisebetrieb ist, da dies zulasten der eigenen Umsätze gehen kann.
Schwerpunkt auf den Vertrieb
Der Schwerpunkt im Vertriebsfranchising liegt auf dem Vertrieb von Waren. Daher ist diese Form des Franchising vor allem für Franchisenehmer geeignet, die Erfahrung im Vertrieb mitbringen. Bei der Erstellung von Kriterien und Personas zur Auswahl geeigneter Franchisenehmer sollten Franchisegeber daher auf entsprechende Qualifikationen achten.
Wir beraten Sie gern, welche Form des Franchising für Sie am besten geeignet ist. Passend dazu beraten wir Sie umfassend zum Aufbau Ihres Franchise und empfehlen Ihnen bei juristischen oder steuerlichen Fragen gern einen Experten. Kontaktieren Sie uns gern für einen kostenlosen Beratungstermin bei Artemis Franchise!