Blog 19. Aug. 2024

Subordinationsfranchising und Partnerschaftsfranchising

 

Subordinationsfranchising und Partnerschaftsfranchising

Generell sind Franchise-Systeme vertikale Kooperationen. Doch was bedeutet das? Franchise-Systeme folgen einer Hierarchie, bei der der Franchisegeber bestimmte Vorgaben machen darf. Grundsätzlich lässt sich das Franchise-Prinzip in Subordinationsfranchising und Partnerschaftsfranchising unterteilen. In diesem Blogbeitrag wollen wir diese beiden Konzepte voneinander abgrenzen.

Hinter diesen auf den ersten Blick sperrigen Begriffen verbirgt sich die Art und Weise, wie Franchisepartner zusammenarbeiten. Beim Subordinationsfranchising sind die Vorgaben des Franchisegebers strenger, insbesondere hinsichtlich des Absatzkonzepts und des Auftritts nach außen. Beim Partnerschaftsfranchising hingegen agieren beide Seiten in vielen Punkten auf Augenhöhe und arbeiten gemeinsam an der Weiterentwicklung des Systems. Dabei teilen sich beide Seiten viele anfallende Aufgaben.

 

Art des Franchising im Vertrag festgelegt

Auch in Franchiseverträgen wird diese Unterscheidung häufig gemacht und spielt aus rechtlicher Sicht in der Beziehung der Franchisepartner zueinander eine wichtige Rolle. Das Subordinationsfranchising entspricht dabei eher der klassischen Vorgehensweise. Beide Seiten stehen sich in einem Über- und Unterordnungsverhältnis gegenüber. Der Franchisegeber ist in diesem Fall weisungsbefugt gegenüber dem Franchisenehmer und ihm kommt die Verantwortung für Schulungen und unterstützende Maßnahmen zu. Der Franchisenehmer muss sich sehr genau an die Vorgaben des Franchisegebers halten.

Hier gibt es zahlreiche rechtliche Fragen zu klären. In Deutschland gibt es kein spezielles Franchise-Recht. Daher kommen andere rechtliche Gebiete zum Zug, beispielsweise das Vertragsrecht. Bei Detailfragen, zum Beispiel zur Bezugsbindung, ist ein spezialisierter Franchise-Anwalt der richtige Ansprechpartner.

Die enge Bindung zum Franchisegeber und häufig sehr strikte Vorgaben werden beim Partnerschaftsfranchising aufgeweicht. Auch hier macht der Franchisegeber Vorgaben, jedoch sind diese häufig lockererer zu sehen. Diese Variante des Franchising kann in

  • Koordinations-Franchising
  • Koalitions-Franchising und
  • Konföderations-Franchising

weiter unterteilt werden, wobei aus rechtlicher Sicht die Unterscheidungen und Übergänge fließend sind.

Die Vorgaben des Franchisegebers entscheiden letztlich darüber, ob ein Subordinationsfranchising oder ein Partnerschaftsfranching vorliegt. In der Regel verlangt der Franchisegeber bei beiden Varianten, dass Kennzahlen vorgelegt und bestimmte Ziele erreicht werden.

 

Enge Zusammenarbeit im Kooperationsfranchise

Bei der Unterform des Kooperationsfranchise können sich beide Seiten effektiv unterstützen und zusammenarbeiten, um eigenständige und gemeinsame Geschäftsziele zu erreichen. Während beim klassischen Franchising, und damit insbesondere beim Subordinationsfranchising, allein der Franchisegeber für die Steuerung des Franchise-Systems sowie dessen Kontrolle zuständig ist, teilen sich beide Franchisepartner beim Kooperationsfranchising diese Aufgabe.

Entscheidungen werden gemeinsam getroffen, was wiederum auch bei der Kontrolle und Steuerung des Franchise-Systems vorteilhaft ist. Durch eine gesteigerte Effizienz lassen sich Entscheidungen schneller treffen und umsetzen. Zudem bedeutet das Kooperationsfranchise mehr Flexibilität. Bei Veränderungen und neuen Herausforderungen finden sie gemeinsam Lösungen. So können beide Seiten schneller auf Marktveränderungen und neue Bedürfnisse der Kundschaft eingehen. Auch Innovationen werden gemeinsam erarbeitet und umgesetzt.

 

Geringeres Risiko für beide Seiten

Gemeinsame Verantwortung bedeutet auch geteiltes Risiko, mehr Effektivität und eine passende Aufgabenverteilung. Jeder Partner kann seine Stärken einbringen, sodass der Franchisegeber von zusätzlichen Qualifikationen des Franchisenehmers profitieren kann. Die Aufgaben beider Seiten sollten schriftlich festgehalten werden.

Dies kann jedoch auch ein recht komplexes Unterfangen sein. Beide Seiten müssen sich an Regeln und Vorgaben halten sowie ihren Verpflichtungen nachkommen. Gelingt dies nicht reibungslos, so kann dies zu Verzögerungen oder Konflikten führen. Auch andere Aspekte wie die zukünftige Strategie können zu Streitigkeiten führen.

Bei der Auswahl geeigneter Franchisenehmer stehen für viele Franchisegeber in diesem Fall persönliche Aspekte im Vordergrund. Stimmt die Chemie und können sich beide Seiten eine langfristige, enge Zusammenarbeit vorstellen? Wichtiger Aspekt ist eine wertschätzende Kommunikation auf Augenhöhe. Ein Umfeld, in dem alle Beteiligten auch Probleme und Kritik offen ansprechen können, ist eine Grundvoraussetzung für das Gelingen der Zusammenarbeit.

Beim Kooperationsfranching können sich beide Seiten gegen eine traditionelle Franchisegebühr entscheiden und Kosten untereinander aufteilen. Hierunter fallen auch Ausgaben für die Weiterentwicklung des Franchise. Damit können die Kosten für beide Seiten höher sein als beim Subordinationsfranchising. Franchisegeber sollten sich umfassend beraten lassen, ob das Kooperationsfranchise zu ihren Zielen und Anforderungen passt.

 

Subordinationsfranchising weiterhin weit verbreitet

Auch wenn sich der Ton der Arbeitswelt generell verändert hat und patriarchale Strukturen flacher werden, lassen sich weiterhin eine große Anzahl der Franchiseverträge ins Subordinationsfranchising einordnen. Dieses Vorgehen kann jedoch rechtlich problematisch sein, da jeder Franchisenehmer ein eigenständiger Unternehmer ist. Beim Partnerschaftsfranchising sind auch bei juristischen Auseinandersetzungen die berechtigten Interessen beider Partner stärker zu berücksichtigen.

Das Subordinationsfranchising ist gerade bei der Frage der arbeitsrechtlichen Position von Franchisenehmern wichtig, insbesondere dann, wenn es zu juristischen Streitigkeiten kommt. Die Unterscheidung zwischen beiden Formen wird von Juristen durchaus diskutiert. Eine Ansicht, die dabei vertreten wird, besagt, dass ein echtes Partnerschaftsfranchising in der Praxis nicht existiert. Es sei bei der Betrachtung eines Franchise-Systems eher darauf zu achten, inwieweit die partnerschaftlichen Elemente und die Einbeziehung der Franchisenehmer umgesetzt wird. Auch hier liegt meist durchaus ein hierarchisches System vor.

Generell ist es in jedem Franchise empfehlenswert, Franchisenehmer einzubeziehen und auf Augenhöhe zu kommunizieren. Langfristig gilt es, eine Balance zwischen Kontrolle und Kooperation zu finden.

Wir beraten Sie umfassend, welche Art des Franchises für Sie am besten geeignet ist. Für juristische Fragen empfehlen wir Ihnen gern einen erfahrenen Anwalt für Franchise-Recht. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Ersttermin bei Artemis Franchise!

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