Blog 08. Jul. 2024

Steuern im Franchise

 

Steuern im Franchise

 

Natürlich müssen auch Franchisebetriebe Steuern zahlen. Doch wie ist die Steuerlast im Franchise verteilt und wer übernimmt welche Aufgaben rund um Steuern und Buchhaltung? Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der Steuern am Gewinn bzw. am Umsatz. Unter Umständen finden sich auch im Franchisevertrag Regelungen zu Steuern und Abgaben. Dies hat den Hintergrund, dass gerade bei größeren Franchise-Systemen das Thema Steuern recht komplex sein kann.

 

Gleiche Steuerarten wie bei anderen Unternehmen

 

Einige Franchisegeber übernehmen Aufgaben rund um Steuern und Buchhaltung für ihre Franchisepartner oder stellen beispielsweise eine gemeinsame Buchhaltungssoftware zur Verfügung. Generell müssen Franchisegeber und Franchisenehmer mit

·      Umsatzsteuer

·      Gewerbesteuer

·      Einkommensteuer

·      Lohnsteuer und

·      Körperschaftssteuern

rechnen. Damit sind die Steuerarten dieselben wie bei anderen Unternehmen. Eine „Franchisesteuer“ gibt es in Deutschland nicht. Franchisenehmer und Franchisegeber werden ebenso besteuert wie andere Unternehmer.

Welche Steuern zu zahlen sind, hängt auch mit der gewählten Unternehmensform ab. So fällt die Körperschaftssteuer nur bei einer GmbH an. Die Lohnsteuer ist dann zu zahlen, wenn Mitarbeiter eingestellt werden. Natürlich können auch Franchisegeber und Franchisenehmer einige Kosten steuerlich absetzen. Welche Regeln hier für die Franchisegebühren sowie Einstiegsgebühren gelten, kann am besten ein auf Franchise spezialisierter Steuerberater beantworten. Steuerliche Besonderheiten gibt es auch, wenn der Franchisegeber seinen Sitz im Ausland hat.

Hinsichtlich der Umsatzsteuer sollten beide Seiten die Leistungen, die der Franchisegeber für den Franchisenehmer übernimmt, besonders beachten, denn diese müssen ebenfalls regulär versteuert werden. Zudem muss der Franchisegeber die eingehenden Franchisegebühren versteuern.

 

Komplexes Thema für Franchise-Systeme

Das Thema Steuern ist mitunter recht komplex, daher ist gerade im Franchise ein erfahrener SteuerberaterGold wert. Einige Franchisegeber nehmen das Thema Steuern und Buchhaltung auch in ihr Schulungsangebot auf. Auf jeden Fall sollten sich Franchisegeber wie auch Franchisenehmer mit dem Thema Steuern eingehend befassen, ansonsten können auch hier rechtliche Fallstricke lauern.

Der Steuerberater übernimmt neben der Buchführung in der Regel auch den Jahresabschluss der Franchisepartner. Einige Franchise-Systeme schlagen ihren Partnern vor, mit einem gemeinsamen Steuerberater zu arbeiten, denn auf den Steuerberater kommen im Franchise mitunter zusätzliche Aufgaben zu.

 

Entscheidung für einen gemeinsamen Steuerberater

Wenn ein Steuerberater für alle Franchisebetriebe verantwortlich ist, kann dieser die einzelnen Franchisenehmer einheitlich beraten. Dennoch ist es wichtig, dass jeder Franchisenehmer hinsichtlich seiner persönlichen Situation individuell beraten wird. Dieses Vorgehen kann dennoch hinsichtlich der Weiterentwicklung des Franchise-Systems sowie der Einheitlichkeit ein Vorteil sein. Gerade größere Franchise-Systeme entscheiden sich häufig für einen gemeinsamen Steuerberater, der der Ansprechpartner für alle Franchisenehmer ist.

Andererseits kann es auch sinnvoll sein, einen Steuerberater zu wählen, der sich mit den lokalen Gegebenheiten und/oder der Branche besonders gut auskennt. Gibt es keine Vorgaben seitens des Franchisegebers, können Franchisenehmer das Thema Steuerberater aber auch bei einem Gespräch mit dem Franchisegeber ansprechen und um eine Empfehlung oder einen Ratschlag bitten. Übrigens haben sich auch einige Steuerberater-Franchises auf die steuerliche Beratung von Franchise-Systemen spezialisiert. Das hat den Vorteil, dass einige dieser Steuerberatungen die einzelnen Franchisenehmer auch vor Ort beraten können.

 

Steuerdaten für beide Seiten von Bedeutung

Franchisegeber achten darauf, dass sie von den Franchisepartnern Daten erhalten, die sie wiederum mit anderen Franchisenehmern vergleichen können. Dies kann, selbstverständlich unter Einhaltung des Datenschutzes, auch Daten umfassen, die mit steuerlichen Aspekten verbunden sind. Letztlich haben nicht nur der Steuerberater und das Finanzamt Interesse an einer sorgfältigen Buchführung und dem korrekten Umgang mit Steuern, sondern auch der Franchisegeber.

Hieraus lassen sich häufig auch Informationen ableiten, die neuen Franchisenehmern im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung mit auf den Weg geben können. Franchisenehmer sollten daher darauf achten, auch bei der Buchführung die Vorgaben des Franchisegebers zu erfüllen.

Idealerweise sind die Zahlen aller Franchisenehmer in einem einheitlichen, übersichtlichen Format und lassen sich so gut vergleichen. Daraus kann der Franchisegeber dann auch häufig ableiten, ob neue Maßnahmen positive Auswirkungen auf den Umsatz haben.

Die Auswertung, die der Steuerberater vierteljährlich erstellt, hilft auch dem Franchisenehmer weiter. Er hat so seine finanzielle Situation besser im Blick und kann seine wirtschaftliche Entwicklung verfolgen. Idealerweise erhält der Franchisenehmer die Auswertung digital und auch der Franchisenehmer sendet alle Belege und Unterlagen online an den Steuerberater. Wird eine Cloud verwendet, sollte auch der Franchisenehmer darauf Zugriff haben.

Generell sollte aber nicht alle Verantwortung an den Steuerberater abgegeben werden. Für Franchisegeber wie auch Franchisenehmer ist es ratsam, sich auch selbst mit finanziellen Aspekten ihres Unternehmens sowie der Buchhaltung zu beschäftigen.

Es kann durchaus sinnvoll sein, dass der Steuerberater auch zu Steuerprognosen und im Liquiditätsmanagement berät. So weiß der Franchisepartner genauer, wie hoch die Steuernachzahlung im aktuellen Geschäftsjahr ausfallen kann. Darüber hinaus müssen die steuerlichen Unterlagen auch im Falle einer Betriebsprüfung sicher und korrekt sein.

 

Frühzeitig Hilfe in Anspruch nehmen

Franchisegeber wie auch Franchisenehmer sollten frühzeitig eine Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Bei Franchisegebern ergeben sich häufig neue steuerliche Fragen, wenn sie expandieren möchten; insbesondere ins Ausland. Auch beim Wechsel der Unternehmensform ändern sich häufig steuerliche Aspekte.

Vor dem Start eines Franchise-Systems helfen viele Steuerberater dabei, die eigene wirtschaftliche Situation besser einzuschätzen. Er kann nicht nur mögliche Zusatzkosten ermitteln und eine Tragfähigkeitsanalyse erstellen, sondern auch den Kapitalbedarf errechnen sowie eine Liquiditätsplanung für die Anfangszeit erstellen.

Artemis Franchise führt weder rechtliche noch steuerrechtliche Beratung durch, vermittelt Sie aber gern an einen Experten. Sprechen Sie uns einfach für einen kostenlosen Ersttermin an!

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