Franchise-Rückzug: Wann und wie man ein Franchise erfolgreich verkauft
Franchisenehmer gehen in Rente oder möchten sich aus einem anderen Grund aus dem Franchise zurückziehen: Was ist beim Verkauf eines Franchise zu beachten? Zunächst gilt, der Franchise-Verkauf (Franchise Resale) ist ohne Zustimmung des Franchisegebers nicht möglich.
Frühzeitige Planung der Geschäftsübergabe
Idealerweise machen sich Franchisegeber und Franchisenehmer frühzeitig gemeinsam über Nachfolgelösungen Gedanken. Womöglich interessieren sich beispielsweise die Kinder des bisherigen Franchisenehmers oder einer seiner Mitarbeiter für den Standort. Auch das Interesse eines anderen Franchisenehmers an einem weiteren Standort ist ein üblicher Fall.
Auch, wenn viele Franchisenehmer jahrzehntelang im Franchise-System bleiben, ist irgendwann die Zeit für den Abschied gekommen. Oftmals ergibt sich schon vorab das Gespräch über eine geregelte Nachfolge und im Vertrag können Vorkaufsrechte festgehalten werden.
Wird schon frühzeitig über den Verkauf bzw. die Nachfolge gesprochen, verhindert dies nicht nur Streitigkeiten, sondern auch der Übergang lässt sich für alle Beteiligten angenehmer gestalten. Neben dem Franchisegeber kann unter Umständen auch der bisherige Franchisenehmer die Einarbeitung unterstützen, beispielsweise indem er für eine Übergangszeit dem neuen Franchisenehmer beratend zur Seite steht.
Gleiche Regeln wie bei neuem Vertragsabschluss
Ansonsten gelten die gleichen Anforderungen wie beim normalen Lizenzverkauf. Dem Käufer müssen im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung alle wichtigen Informationen mitgeteilt werden. Auch der Ablauf der Vertragsunterzeichnung ist gleich. Zudem gibt es auch für den Käufer ein Onboarding. Ist der Käufer bereits mit dem Unternehmen vertraut, muss er womöglich nicht mehr alle Schulungen durchlaufen. Wie bei jedem Franchisevertrag sollte auch hier ein spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden, der den Vertrag ausführlich prüft.
Im Idealfall ist der Ablauf des Verkaufs schon im ursprünglichen Franchisevertrag geregelt. Hier stehen meist auch Details, wie der Wert des Standorts berechnet wird. Auch Vorkaufsrechte sind im Vertrag festgeschrieben. Diese können so ausgestaltet sein, dass dem Franchisegeber das Recht eingeräumt wird, dass dieser selbst den Standort verkaufen kann. Ist im Original-Vertrag hierzu nichts geregelt, kann auch eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen werden.
Darf der Franchisenehmer seinen Standort selbst verkaufen bzw. einen Nachfolger suchen, muss der Franchisegeber mit der Wahl des neuen Franchisenehmers einverstanden sein. In der Regel schließt der Franchisegeber aber mit dem neuen Franchisenehmer einen neuen Vertrag ab.
Vorteile bei der Übernahme eines etablierten Standorts
Gerade bei einem gut laufenden Standort ist es sehr im Interesse des Franchisegebers, rasch eine gute Lösung zu finden, wenn sich der aktuelle Franchisenehmer für einen Rückzug entscheidet. Für den neuen Franchisenehmer bringt diese Situation einige Vorteile mit. Er weiß, dass der Standort bereits etabliert ist und gut läuft. Er muss also nicht ganz von vorne beginnen und den Betrieb erst aufbauen. So ist die Chance hoch, dass er direkt von Beginn an Umsätze erzielt. Auch Kunden und Lieferanten sind schon da: Der neue Franchisenehmer kann auf der Arbeit seines Vorgängers aufbauen und muss sich nicht erst einen Kundenstamm erarbeiten.
Zudem können die Räumlichkeiten ebenso wie die Mitarbeiter vom Vorgänger übernommen werden. Eine aufwändige Standortanalyse entfällt also. Diese oftmals komfortable Situation kann auch Gespräche mit Banken zur Finanzierung erleichtern. Zu beachten ist hier, dass der Kaufpreis für einen gut laufenden Franchise-Standort durchaus hoch sein kann. Gerade eine hohe Markenbekanntheit und ein großer Kundenstamm können den Wert eines Standorts erheblich steigern.
Franchisegeber begleitet den Inhaberwechsel
Oftmals kommt es vor, dass bei einem Wechsel an der Spitze eines Unternehmens zu Unruhe in der Belegschaft kommt. Ein Wechsel in der Führungsebene sorgt häufig für Unsicherheiten. Die Mitarbeiter machen sich Sorgen, ob es zu großen Veränderungen kommen wird. Daher ist vom Franchisegeber wie auch vom neuen Franchisenehmer Fingerspitzengefühl gefragt. Der neue Franchisenehmer sollte auf die Bedenken oder Fragen der Mitarbeiter eingehen und so ihr Vertrauen gewinnen. In einem Eigentümerwechsel liegt oft auch eine Chance. Jede neue Person bringt neue Perspektiven, Wissen und Ideen mit.
Der Verkauf eines Standorts sollte in jedem Fall gut geplant sein. Wenn ein bisheriger Mitarbeiter die Nachfolge antreten soll, wird dies oft sogar über Jahre geplant und vorbereitet. Auch der Franchisegeber sollte so früh wie möglich in diesen Prozess eingebunden werden.
Franchisenehmer kann Standort nicht selbst verkaufen
Beim Verkauf eines Franchise kann der bisherige Franchisenehmer Betriebsmittel oder die Immobilie, falls diese ihm gehört, an den neuen Franchisenehmer verkaufen; nicht aber die Franchiselizenz. Dies obliegt dem Franchisegeber. Zunächst wird also die Geschäftsbeziehung zum alten Franchisenehmer ordnungsgemäß beendet, dann ein neuer Vertrag mit dem neuen Franchisenehmer geschlossen.
In einigen Verträgen wurde für einen solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Plant ein Franchisenehmer, seinen Standort aufzugeben, sollte er zunächst nochmals einen Blick in den Vertrag werfen und im nächsten Schritt das Gespräch mit dem Franchisegeber suchen.
In einigen Franchise-Systemen, die schon länger am Markt aktiv sind, gibt es genaue Pläne zur geordneten Übergabe eines Standorts. Allerdings sollte jeder Franchisegeber auch einen Plan in der Schublade haben, wie im Falle eines kurzfristigen Rückzugs eines Franchisenehmers zu agieren ist. Krankheit oder gar Tod wie auch finanzielle oder familiäre Probleme können dafür sorgen, dass der Franchisegeber von heute auf morgen einen Nachfolger suchen muss.
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