Onlineshops im Franchise
Onlineshops gehören zur heutigen Geschäftswelt einfach dazu. Der E-Commerce nimmt im modernen Wirtschaftsleben einen immer höheren Stellenwert ein und erzielt seit Jahren Rekordumsätze. So ist es kaum verwunderlich, dass es einige Franchises gibt, die sich ausschließlich auf Onlineshops konzentrieren. Und einen Onlineshop zusätzlich zum stationären Angebot aufzubauen, ist mittlerweile ebenfalls gängig. Allerdings kommen hier auf Franchisegeber einige rechtliche Fragen zu, die sie im Vorfeld klären sollten.
Einfacher Weg zur Firmengründung
Der Gedanke, nur mit einem PC selbstständig Geld zu verdienen, klingt verlockend. Bei Online-Franchiseskönnen die Kosten durchaus geringer sein, da häufig keine Büromiete oder teure Ausstattung bezahlt werden muss. Allerdings fallen unter Umständen Lagerkosten an.
Genauso ist geeignete Software gefragt und es gilt, rechtliche Fragen zu beantworten. Beim Franchise ist hier das Thema Datenschutz sehr sensibel, da unter Umständen einige Daten beim Franchisenehmer, andere beim Franchisegeber, gesammelt werden. Besonderes Augenmerk gilt daher der Datenschutzerklärung auf der Webseite des Onlineshops.
Zudem steht die Frage im Raum, ob es einen gemeinsamen Shop gibt und auf Unterseiten auf die lokalen Standorte verwiesen wird, oder ob jeder Franchisenehmer seinen eigenen Shop hat. Darüber hinaus sind unter Umständen Fragen zu Versand- und Lieferbedingungen zu klären und im Franchisevertrag festzuhalten.
Im Vergleich zur eigenen Gründung eines Onlineshops ist der Weg über ein Franchise für Franchisenehmer einfacher, da hier von der Technik bis hin zu den Produkten vieles vom Franchisegeber gestellt wird. In der Regel gibt es auch Support bei technischen Problemen. Je nach Franchisekonzept startet der Franchisenehmer schon am ersten Tag mit einem fertig eingerichteten Onlineshop und muss diesen nicht erst selbst einrichten. Einige Anbieter von Shop-Software haben sich sogar auf Franchises spezialisiert.
Onlineshop zusätzlich zu den einzelnen Standorten
Darüber hinaus gibt es den Fall, dass ein klassisches Franchisesystem mit der Zeit gehen möchte und ergänzend zum stationären Handel einen Onlineshop aufbaut. Hier geht die Initiative häufig vom Franchisegeber aus. Doch stellt der Onlineshop in diesem Fall eine Konkurrenz zu den Franchisenehmern dar? Die Kunden können nun auch einfach im Internet einkaufen und müssen nicht mehr in das Geschäft vor Ort gehen. Eine vertraglich vereinbarte Konkurrenzschutzpflicht könnte hier verletzt werden. Und wie verhält es sich hier mit dem Gebietsschutz?
In der Vergangenheit kam es sogar zu gerichtlichen Klagen durch Franchisenehmer, als sich der Franchisegeber für einen Onlineshop entschied. Auch Preisunterschiede zwischen dem Onlineshop und den Franchisenehmern führten bereits zu gerichtlichen Streitigkeiten.
Gerichtliche Entscheidungen legen nahe, dass ein Onlineshop kein weiterer Standort des Franchise ist. Damit liegt auch keine Verletzung des Gebietsschutzes vor. In Deutschland gibt es kein gesondertes Franchiserecht. Viele Gerichte haben daher in der Vergangenheit nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB entschieden. Dieser besagt, dass der Franchisegeber auf die Interessen der Franchisenehmer Rücksicht nehmen muss.
Dies ist wohl beim Thema Onlineshop die entscheidende Frage: Handelt der Franchisegeber zum Nachteil der Franchisenehmer, zum Beispiel, wenn er Produkte online günstiger anbietet? Der Franchisegeber sollte auf jeden Fall prüfen, ob eine Regelung im Franchisevertrag oder andere rechtliche Aspekte gegen einen Onlineshop sprechen.
Ratsam ist es daher auf jeden Fall, die Franchisenehmer in die Entscheidung für oder gegen einen Onlineshop einzubeziehen. Ob ein Franchisenehmer eigenständig einen Onlineshop eröffnen darf, steht auf einem anderen Blatt. Hierzu sollte auf jeden Fall Rücksprache mit dem Franchisegeber gehalten werden. Die Frage nach einem Onlineshop ist sicher auch von der Branche und der Art des Geschäftsmodells abhängig. Stehen rechtliche Fragen im Raum, ist es sinnvoll, einen Franchiseanwaltzurate zu ziehen.
Dropshipping verbreitet
Mittlerweile ist auch das Dropshipping gängig. Hierbei hat der Händler keine Waren mehr selbst auf Lager, sondern der Großhändler oder Kunden verschickt diese direkt an die Kunden. Dieser Weg verringert Lagerkosten und verringert den Aufwand im E-Commerce. Für das Franchising ergeben sich hier durchaus einige Möglichkeiten, da häufig ohnehin enge Geschäftsbeziehungen bestehen. Allerdings kommen hier unter Umständen erneut rechtliche Fragen auf, beispielsweise zur Bezugsbindung.
Beim Dropshipping verdient der Händler prozentual an den Verkäufen über seine Webseite. In der täglichen Arbeit geht es vor allem ums Marketing und seinen Onlineshop gut sichtbar im Internet zu platzieren. In einem Franchisemodell erhalten die Franchisenehmer hierbei umfangreiche Unterstützung und starten oft direkt mit einem fertigen Onlineshop.
Beim Marketing teilen sich beide Seiten die Arbeit auf. So ist es im Franchise üblich, dass sich der Franchisegeber um die gesamte Marke kümmert, während der Franchisenehmer das lokale Marketing übernimmt. In der Online-Welt gelingt dies beispielsweise über lokale SEO-Maßnahmen.
Direktvertrieb als Alternative
Eine Alternative zum Onlineshop kann der Direktvertrieb sein, der meist ebenso flexibel ist, insbesondere im Hinblick auf die Lagerkapazitäten. Häufig geschieht der Verkauf direkt zu Hause beim Endverbraucher, gern auch auf kleinen Events. Allerdings hat diese Vertriebsform teilweise einen schlechten Ruf, beispielsweise durch Schneeballsysteme. Allerdings gibt es durchaus auch seriöse Geschäftsmodelle, insbesondere im B2B-Bereich. Onlineshops konnten jedoch in den letzten Jahren ihre Akzeptanz deutlich erhöhen und sind daher häufig die bessere Wahl und in vielen Bereichen der modernen Geschäftswelt unverzichtbar.
Eignet sich auch Ihr Unternehmen für ein Online-Franchise? Oder möchten Sie von Beginn an einen Onlineshop in Ihre Überlegungen zum Franchiseaufbau einbinden? Wir beraten Sie gern. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei Artemis Franchise!