
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Artemis Franchise GmbH AGB, Stand 01.10.2019
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Artemis Franchise GmbH AGB, Stand 01.10.2019
Wichtiger Hinweis: Der Auftraggeber hat eine Mitwirkungspflicht und muss z.B. Arbeitsabläufe/Prozessbeschreibungen seines Pilotbetriebs dokumentieren, siehe untenstehend §4. Zudem ist der Auftraggeber selbst für die Gewinnung von Franchiseinteressenten und den Verkauf seiner Franchiselizenzen verantwortlich, Artemis kann hier lediglich nach Absprache unterstützend tätig werden.
Für den rechtlichen Teil (Franchisevertrag & vorvertragliche Aufklärung) ist der hinzuzuziehende Rechtsanwalt verantwortlich, dies ist nicht Teil der Beratungsleistung der Artemis Franchise GmbH und somit ist Artemis Franchise auch nicht haftbar.
§ 1.Anwendungs- und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses seitens Artemis Franchise GmbH (nachstehend „Artemis“) erbracht werden. Die AGBs gelten für alle bestehenden und künftigen Auftragsverhältnisse. Entgegenstehende AGBs des Kunden (nachstehend „Auftraggeber“) gelten nicht, soweit sie nicht zuvor ausdrücklich von Artemis anerkannt wurden.
1.2 Sie bestätigen vor Inanspruchnahme unserer Dienste und Dienstleistungen, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus Ihrer (neben-) gewerblichen Tätigkeit unsere Dienste in Anspruch zu nehmen beziehungsweise diesbezügliche Verträge mit uns einzugehen.
§ 2.Beauftragung / Gegenstand der Leistung
Der Auftraggeber beauftragt Artemis mit den gesondert und schriftlich vereinbarten Tätigkeiten gemäß des von Artemis gestellten Angebotes. Das Angebot von Artemis ist freibleibend, ein verbindliches Vertragsverhältnis kommt erst durch Auftragsbestätigung durch Artemis zustande. Soweit Artemis dem Auftraggeber ein verbindliches Angebot unterbreitet hat, kommt das Vertragsverhältnis mit Annahme durch den Auftraggeber zustande.
§ 3.Honorar / Auslagen / Abrechnung
3.1. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars erfolgt ausschließlich ausdrücklich und schriftlich; „Zusatzaufträge“ von pauschaliert angebotenen Leistungen sind gesondert zu vergüten.
3.2. Sind Tagessätze vereinbart, so gilt ein Tagessatz für acht Stunden eines Werktages. Wird kein Pauschalhonorar und kein Tagessatz vereinbart oder sind von Artemis Leistungen zu erbringen, die nicht vom Pauschalhonorar umfasst sind, so erfolgt die Abrechnung über solche Leistungen üblicherweise nach gesondert zu vereinbarendem Stundensatz.
3.3. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig und zahlbar oder werden, je nach Vereinbarung, abgebucht.
3.4 Ist eine Ratenzahlung vereinbart, so gilt maßgeblich der pünktliche Geldeingang auf dem Konto des Auftragnehmers. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, wird die ausstehende Gesamtforderung sofort fällig.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
3.5 Eine Rechtsberatung und Kosten eines Fachanwalt für die rechtliche Begleitung und Bewertung von Verträgen wie insbesondere Vorvertragliche Aufklärung und Franchisevertrag, sind weder Gegenstand der geschuldeten Leistung von Artemis noch sind diese durch das Honorar entgeltet.
3.6 Beim "All Inklusive" Paket können die Ausgaben nicht aufgeschlüsselt oder nachgewiesen werden.
3.7 Die Begleitung (Coaching) erfolgt via Zoom, Telefonisch oder per Whatssapp.
§ 4.Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber stellt Artemis die zur Durchführung der Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung. Die Mit- und Zuarbeit des Auftraggebers ist von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Leistungserbringung durch Artemis.
4.2. Aus Beispielen und Berichten, die Artemis im Rahmen der Leistungserbringung erläutert, folgt nicht automatisch, dass der Auftraggeber mit seinem Franchise-Betrieb vergleichbare Umsätze erzielen wird.
4.3. Zur erfolgreichen Umsetzung der Leistungserbringung ist das Mitwirken des Auftraggebers maßgeblich erforderlich. Dazu gehören auch unternehmerisches Geschick, sein zeitliches und persönliches Engagement, seine verkäuferischen Fähigkeiten und seine zeitlichen und finanziellen Investitionen in sein Marketing. Daneben gibt es auch im Wirtschaftsleben das Phänomen des „Unternehmerglücks“, die nicht wirklich messbaren Ursachen für den Grad des Erfolges. Artemis übernimmt keinerlei Garantien, dass der Auftraggeber die in den Beispielen/Schätzungen aufgeführten Gewinne & Umsätze oder Ergebnisse tatsächlich erzielen wird. Garantien in diese Richtung wären gegen das Prinzip des Unternehmertums, denn der Auftraggeber ist selbstständiger Unternehmer und trägt das unternehmerische Risiko. Alle Gewinne- und Verlustrechnungen, Gewinn- und Einkommensbeispiele sowie Schätzungen über wahrscheinliche Verdienstmöglichkeiten, die Artemis anlässlich der Leistungserbringung beispielhaft aufführt oder die als Aussagen von Artemis im Internet zu finden sind, sowie die gesamten Inhalte auf der Webseite von Artemis beruhen auf Artemis‘ ganz persönlichen, individuellen Erfahrungen, welche der Auftraggeber nicht auf sich selbst übertragen kann.
4.4. Der Auftraggeber benennt Artemis auf Verlangen einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Auftragsverhältnis betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Auftragsverhältnis betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Auftraggeber stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Auftragsverhältnisses jeweils notwendig sind.
4.5. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Artemis aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
4.6 Artemis ist ferner bei einer Pflichtverletzung gemäß Ziffer 4.5 berechtigt, den Vertrag nach vorheriger Abmahnung zu kündigen und alle bis zur Kündigung angefallenen Aufwände zuzüglich des entgangenen Gewinns, maximal die vertraglich vereinbarte Vergütung, in Rechnung zu stellen.
4.7 Artemis berät den Auftraggeber durch einen intensiven Austausch, um alle Fragen und Details zu konkretisieren, schuldet aber nicht die Umsetzung von Vorlagen, Muster usw. auf das Franchisesystem des Auftragsgebers.
§ 5.Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den von Artemis und ihren etwaigen verbundenen selbstständigen Partnern oder von ihr beauftragten Dritten geschaffenen Werken, z.B. Franchise-Handbüchern, Vortrags-, Workshop- und Seminarunterlagen, Checklisten, Software und weitere entwickelte Tools und Inhalte, etc. verbleiben bei Artemis. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Auftragsverhältnis umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung von Artemis außerhalb seines Franchise-Systems zu verbreiten.
§ 6.Haftung
6.1. Artemis haftet unbeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht/Kardinalpflicht (eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) sowie
– im Umfang einer von Artemis übernommenen Garantie.
6.2. Die Haftung wird für den Fall einfacher Fahrlässigkeit der Summe nach auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 EUR begrenzt. Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auf alle Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund der Wahrnehmung seiner Interessen durch Artemis, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Unberührt hiervon bleibt eine Haftung gemäß vorstehend Ziffer 6.1.
6.3. Eine weitergehende Haftung von Artemis besteht nicht. Artemis weist ausdrücklich darauf hin, dass die Grundlage für die Beratung ausschließlich diejenigen Informationen sind, die Artemis vom Auftraggeber erhält. Der Auftraggeber muss die Wirtschaftlichkeit des Systems selbst beurteilen. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen von Artemis erfolgen nach bestem Wissen.
6.4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Artemis.
6.5. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Artemis zurückzuführen ist. Sofern ein Auftrag unter Mitwirkung selbstständiger Partner durchgeführt und der Auftraggeber hiervon unterrichtet wurde, gelten sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche von Artemis gegenüber dem selbstständigen Partner als an den Auftraggeber abgetreten.
6.6. Artemis haftet nicht für Schäden, die aufgrund der verspäteten Leistungserbringung durch Artemis entstanden sind.
6.7. Artemis haftet nicht für Verzugs- oder Folgeschäden, die in irgendeinem Zusammenhang mit der beratenden Tätigkeit von Artemis stehen. Insbesondere haftet Artemis nicht für entgangenen Gewinn des Auftraggebers.
6.8. Artemis nimmt keinerlei Rechtsberatung oder Steuerberatung in irgendeiner Weise vor. Dem Auftraggeber ist bewusst, sich mit einem Anwalt über alle rechtlichen Fragen und einem Steuerberater über alle steuerlichen Fragen zu beraten.
Hinweis: Die Ermittlung der einmaligen und laufenden Franchisegebühren erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten sowie unter Berücksichtigung der Gebührenstrukturen von anderen Franchisekonzepten. Die finale Entscheidung über die Konditionen hat der Auftraggeber. Die Gebührenstruktur hat erheblichen Einfluss auf die Expansionsfähigkeit des Systems, da Franchiseinteressenten erfahrungsgemäß häufig Preis- und Leistungsvergleiche ähnlich gelagerter Franchisesysteme durchführen. In allen Belangen der Beratung spricht Artemis stets Empfehlungen auf Basis der bisherigen Erfahrungen aus, die endgültige Entscheidung liegt jedoch immer beim Auftraggeber. Die Mit- und Zuarbeit des Auftraggebers ist von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Leistungserbringung durch die Artemis.
§ 7.Kündigung
7.1. Soweit eine Leistung von Artemis über einen befristeten Zeitraum fest vereinbart wird, ist das Recht zur ordentlichen Kündigung für diesen Zeitraum ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und muss mit eingeschriebenem Brief zugestellt werden.
7.2. Auf Verlangen des Auftraggebers ist von Artemis ein schriftlicher Zwischenbericht über die bisher erbrachten Leistungen anzufertigen. Artemis erhält eine ihrer erbrachten Leistungen entsprechende Teilvergütung.
§ 8 Widerrufsrecht
Wir gehen ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
§ 9.Datenschutz
Artemis verarbeitet die Daten des Auftraggebers soweit für die Auftragsabwicklung erforderlich bzw. im Rahmen allenfalls erteilter Einwilligungserklärungen. Die Datenschutzerklärung, die sämtliche Informationen über die Verwendung von Auftraggeberdaten enthält, kann jederzeit unter www.Artemis-franchise.com/datenschutz abgerufen werden. In dieser Datenschutzerklärung ist auch die Aufklärung über die betroffenen Rechte enthalten und nähere Informationen über die Datenflüsse. Artemis behandelt sämtliche Informationen über Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich.
§ 10.Sonstiges
10.1. Artemis ist berechtigt, bei Erbringung der Leistungen entsprechend qualifizierte Mitarbeiter oder assoziierte Spezialisten (nachstehend „Subunternehmer“) einzusetzen. Die Subunternehmer ihrerseits sind berechtigt, weitere Dritte mit der Erbringung der Leistung zu beauftragen, ohne dass es jeweils einer gesonderten Einwilligung des Auftraggebers bedarf.
10.2. Artemis ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Artemis ausdrücklich einverstanden.
10.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
10.4. Artemis ist berechtigt, den Auftraggeber mit Logo als Referenz sowie Informationen zum Projekt in abstrakter Form als Case Study auf der Webseite und in sonstigen Kommunikationskanälen darzustellen.
10.5. Jede Vertragspartei darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen.
10.6. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Artemis und dem Auftraggeber sowie auf diese Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz von Artemis. Für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Artemis jeweils sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
10.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.