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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Artemis Franchise GmbH AGB, Stand 02.08.2023

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Artemis Franchise GmbH AGB, Stand 02.08.2023

 

Wichtiger Hinweis: Der Auftraggeber hat eine Mitwirkungspflicht und muss z.B. Arbeitsabläufe/Prozessbeschreibungen seines Pilotbetriebs dokumentieren, siehe untenstehend §4. Zudem ist der Auftraggeber selbst für die Gewinnung von Franchiseinteressenten, den Verkauf seiner Franchiselizenzen und das Schreiben (Erstellen) des Franchisehandbuches verantwortlich, Artemis kann hier lediglich nach Absprache unterstützend tätig werden.

Für den rechtlichen Teil (Franchisevertrag & vorvertragliche Aufklärung) ist der hinzuzuziehende Rechtsanwalt verantwortlich, dies ist nicht Teil der Beratungsleistung der Artemis Franchise GmbH und somit ist Artemis Franchise auch nicht haftbar.

 

§ 1.Anwendungs- und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses seitens der Artemis Franchise GmbH (nachstehend „Artemis“) erbracht werden. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Dienste / Dienstleistungen von Artemis gültige Fassung der AGB. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers (nachstehend „Auftraggeber“) gelten nicht, soweit sie nicht zuvor ausdrücklich von Artemis anerkannt wurden.

1.2 Der Auftraggeber bestätigt vor Inanspruchnahme der Dienste und Dienstleistungen von Artemis, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus seiner (neben-) gewerblichen Tätigkeit die Dienste von Artemis in Anspruch zu nehmen beziehungsweise diesbezügliche Verträge mit Artemis einzugehen. 

1.3 Alle zwischen Artemis und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache.

 

§ 2.Beauftragung / Gegenstand der Leistung

2.1 Der Auftraggeber beauftragt Artemis mit den gesondert und schriftlich oder in Textform vereinbarten Beratungstätigkeiten gemäß des von Artemis gestellten Angebotes. Die Dienstleistung kann je nach Angebot standardisiert oder telefonisch erfolgen. Das Angebot von Artemis ist freibleibend, ein verbindliches Vertragsverhältnis kommt erst durch Auftragsbestätigung durch Artemis zustande. Soweit Artemis dem Auftraggeber ein verbindliches Angebot unterbreitet hat, kommt das Vertragsverhältnis mit Annahme durch den Auftraggeber innerhalb der Annahmefrist zustande. Außerhalb der Annahmefrist zugehende Annahmen gelten als neues Angebot des Auftraggebers.

2.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Artemis auch insoweit nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann Artemis lediglich den möglichen Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg von Artemis nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.

2.3 In Bezug auf die Inhalte eines mit Artemis eingegangenen Dienstleistungs-, und/oder Beratungsvertrags steht Artemis ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

2.4 Die Präsentation und Bewerbung der Dienste/Dienstleistungen auf den Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Facebook) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit Artemis dar.

 

§ 3.Honorar / Auslagen / Abrechnung

3.1. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars erfolgt ausschließlich ausdrücklich und schriftlich; „Zusatzaufträge“ von pauschaliert angebotenen Leistungen sind gesondert zu vergüten.

3.2. Sind Tagessätze vereinbart, so gilt ein Tagessatz für acht Stunden eines Werktages. Wird kein Pauschalhonorar und kein Tagessatz vereinbart oder sind von Artemis Leistungen zu erbringen, die nicht vom Pauschalhonorar umfasst sind, so erfolgt die Abrechnung über solche Leistungen üblicherweise nach gesondert zu vereinbarendem Stundensatz.

3.3. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig und zahlbar oder werden, je nach Vereinbarung, abgebucht.

3.4 Ist eine Ratenzahlung vereinbart, so gilt maßgeblich der pünktliche Geldeingang auf dem Konto des Auftragnehmers. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, wird die ausstehende Gesamtforderung sofort fällig.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.

3.5 Eine Rechtsberatung und Kosten eines Rechtsanwaltes für die rechtliche Begleitung und Bewertung von Verträgen wie insbesondere Vorvertragliche Aufklärung und Franchisevertrag, sind nicht Gegenstand der geschuldeten Leistung von Artemis. Soweit vereinbart übernimmt Artemis lediglich die Vergütung des Kooperations-Anwaltes im Wege einer Schuldübernahme, Vertragspartner und Mandant des Rechtsanwaltes ist ausschließlich der Auftraggeber.

3.6 Beim "All Inklusive" Paket können die Ausgaben nicht aufgeschlüsselt oder nachgewiesen werden.

3.7 Die Beratungsleistungen erfolgen in der Regel via Zoom, Telefonisch oder per Whatssapp.

 

§ 4.Wechselseitige Vertragsrechte und -pflichten

4.1. Der Auftraggeber stellt Artemis die zur Durchführung der Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung. Die Mit- und Zuarbeit des Auftraggebers ist von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Leistungserbringung durch Artemis.

4.2. Aus Beispielen und Berichten, die Artemis im Rahmen der Leistungserbringung erläutert, folgt nicht automatisch, dass der Auftraggeber mit seinem Franchise-Betrieb vergleichbare Umsätze erzielen wird.

4.3. Zur erfolgreichen Umsetzung der Leistungserbringung ist das Mitwirken des Auftraggebers maßgeblich erforderlich. Dazu gehören auch unternehmerisches Geschick, sein zeitliches und persönliches Engagement, seine verkäuferischen Fähigkeiten und seine zeitlichen und finanziellen Investitionen in sein Marketing. Daneben gibt es auch im Wirtschaftsleben das Phänomen des „Unternehmerglücks“, die nicht wirklich messbaren Ursachen für den Grad des Erfolges. Artemis übernimmt keinerlei Garantien, dass der Auftraggeber die in den Beispielen/Schätzungen aufgeführten Gewinne und Umsätze oder Ergebnisse tatsächlich erzielen wird. Diesbezügliche Garantien wären gegen das Prinzip des Unternehmertums und werden nciht gegeben, denn der Auftraggeber ist selbstständiger Unternehmer und trägt das unternehmerische Risiko. Alle Gewinne- und Verlustrechnungen, Gewinn- und Einkommensbeispiele sowie Schätzungen über wahrscheinliche Verdienstmöglichkeiten, die Artemis anlässlich der Leistungserbringung beispielhaft aufführt oder die als Aussagen von Artemis im Internet zu finden sind, sowie die gesamten Inhalte auf der Webseite von Artemis beruhen auf Artemis‘ ganz persönlichen, individuellen Erfahrungen, welche der Auftraggeber nicht auf sich selbst übertragen kann.

4.4. Der Auftraggeber benennt Artemis auf Verlangen einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Auftragsverhältnis betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Auftragsverhältnis betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Auftraggeber stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Auftragsverhältnisses jeweils notwendig sind.

4.5. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Artemis aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so hat Artemis ein Wahlrecht, die für die Bearbeitung durch Artemis vereinbarte Zeitraum angemessen einseitig zu verlängern oder die Bearbeitung unvollständig unter Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs innerhalb der ursprünglich benannten Frist einzustellen. Fristen für die Leistungserbringung durch Artemis beginnen nicht, bevor der fällige Rechnungsbetrag bei Artemis nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Artemis vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

4.6 Ist der Auftraggeber im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber Artemis in Verzug, ist Artemis berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Artemis wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

4.7 Artemis berät den Auftraggeber durch einen intensiven Austausch, um alle Fragen und Details zu konkretisieren, schuldet aber nicht die Umsetzung von Vorlagen, Muster usw. auf das Franchisesystem des Auftragsgebers.

4.8 Artemis wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Artemis ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter / Dienstleister zu bedienen.

4.9 Ist Artemis gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch von Artemis unberührt.

 

§ 5.Schutz des geistigen Eigentums

5.1 Die Urheberrechte an den von Artemis und ihren etwaigen verbundenen selbstständigen Partnern oder von ihr beauftragten Dritten geschaffenen Werken, z.B. Franchise-Handbüchern, Vortrags-, Workshop- und Seminarunterlagen, Checklisten, Software und weitere entwickelte Tools und Inhalte, etc. verbleiben bei Artemis. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Auftragsverhältnis umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung von Artemis außerhalb seines Franchise-Systems zu verbreiten.

5.2 Der Auftraggeber erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit sowie einen Zeitraum von 36 Monaten nach Vertragsbeendigung ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von Artemis hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Auftraggebern geschlossenen Vertrags. Jegliche über diesen Zeitraum hinausgehende Nutzung ist entgeltpflichtig zu den jeweils aktuellen Vergütungsrichtlinien von Artemis. In der über den kostenfreien Zeitraum hinausgehenden Zurverfügungstellung des Mitgliederbereichs ist kein konkludentes Angebot von Artemis auf eine kostenfreie Nutzung zu sehen.

5.3 Dem Auftraggebern werden die Zugänge und Logins zu den Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die unter 5.2 genannte Dauer und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte der Mitgliederplattformen an nicht von Artemis gegenüber dem Auftraggeber autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von Artemis im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 15.000,00 Euro betragen kann, Artemis gegenüber als verwirkt. Der Zugriff durch Betriebsangehörige/Mitarbeiter des Auftraggebers ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss von Artemis aber ausdrücklich gegenüber dem Auftraggeber genehmigt und bestätigt werden.

5.4 Mit Nutzung der Mitgliederplattformen stimmt der Auftraggeber der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch Artemis und/oder beauftragter Dienstleister und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.

5.5 Während der Artemis Sprechstunde geben andere Teilnehmer unter Umständen betriebsinterne Informationen und geschäftliche Details preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.

5.5 Die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie der Urheberrechte von Artemis werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.

5.6 Der Auftraggeber erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von Artemis auf ihren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.

 

§ 6.Haftung

6.1. Artemis haftet unbeschränkt

– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

– für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

­ für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht/Kardinalpflicht (eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) sowie

– im Umfang einer von Artemis übernommenen Garantie.

6.2. Die Haftung wird für den Fall einfacher Fahrlässigkeit der Summe nach auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 EUR begrenzt. Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auf alle Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund der Wahrnehmung seiner Interessen durch Artemis, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Unberührt hiervon bleibt eine Haftung gemäß vorstehend Ziffer 6.1.

6.3. Eine weitergehende Haftung von Artemis besteht nicht. Artemis weist ausdrücklich darauf hin, dass die Grundlage für die Beratung ausschließlich diejenigen Informationen sind, die Artemis vom Auftraggeber erhält. Der Auftraggeber muss die Wirtschaftlichkeit des Systems selbst beurteilen. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen von Artemis erfolgen nach bestem Wissen.

6.4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Artemis.

6.5. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Artemis zurückzuführen ist. Sofern ein Auftrag unter Mitwirkung selbstständiger Partner durchgeführt und der Auftraggeber hiervon unterrichtet wurde, gelten sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche von Artemis gegenüber dem selbstständigen Partner als an den Auftraggeber abgetreten.

6.6. Artemis haftet nicht für Schäden, die aufgrund der verspäteten Leistungserbringung durch Artemis entstanden sind.

6.7. Artemis haftet nicht für Verzugs- oder Folgeschäden, die in irgendeinem Zusammenhang mit der beratenden Tätigkeit von Artemis stehen. Insbesondere haftet Artemis nicht für entgangenen Gewinn des Auftraggebers.

6.8. Artemis nimmt keinerlei Rechtsberatung oder Steuerberatung in irgendeiner Weise vor. Dem Auftraggeber ist bewusst, sich mit einem Anwalt über alle rechtlichen Fragen und einem Steuerberater über alle steuerlichen Fragen zu beraten.

6.9 Die Ermittlung der einmaligen und laufenden Franchisegebühren erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten sowie unter Berücksichtigung der Gebührenstrukturen von anderen Franchisekonzepten. Die finale Entscheidung über die Konditionen hat der Auftraggeber. Die Gebührenstruktur hat erheblichen Einfluss auf die Expansionsfähigkeit des Systems, da Franchiseinteressenten erfahrungsgemäß häufig Preis- und Leistungsvergleiche ähnlich gelagerter Franchisesysteme durchführen. In allen Belangen der Beratung spricht Artemis stets Empfehlungen auf Basis der bisherigen Erfahrungen aus, die endgültige Entscheidung liegt jedoch immer beim Auftraggeber. Die Mit- und Zuarbeit des Auftraggebers ist von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Leistungserbringung durch die Artemis.

6.10 Der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, Artemis ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Auftraggeber stellt Artemis insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.

 

 

§ 7. Zahlungsbedingungen, SEPA-Lastschrift, Rechnung

7.1 Die Vergütung der Dienste von Artemis ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn, die individualvertragliche Absprache mit dem Auftraggeber ist anders lautend.

7.2 Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen / Beratungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck ist der Auftraggeber verpflichtet und erklärt sein Einverständnis, Artemis entweder im Nachgang des Vertragsschlusses unmittelbar ein schriftliches und vom Auftraggeber unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: info@artemis-franchise.com (vorab) und Artemis Franchise GmbH, Max-Planck-Strasse 6-8, 50858 Köln (postalisch im Nachgang) oder das dem Vertragsangebot anhängende SEPA-Lastschriftmandat vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Im Falle der Übersendung ist folgendes Muster zu verwenden:

 

Ich ermächtige die Artemis Franchise GmbH, Max-Planck-Strasse 6-8, 50858 Köln vertreten durch den Geschäftsführer Christian Becker, und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto

 

IBAN:

 

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Artemis Franchise GmbH, Max-Planck-Strasse 6-8, 50858 Köln auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.

 

Vorname und Name des Kontoinhabers

 

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers

 

Postleitzahl und Ort

 

Kreditinstitut (Name und BIC)

 

IBAN:

 

Ort, Datum

 

Unterschrift des Kontoinhabers

 

 

7.3 Artemis wird die Belastung des vom Auftraggeber angegebenen Kontos frühestens zu dem in 3.3 geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine Artemis erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.

7.4 Unternehmer und Kaufleute erhalten auf Anforderung (E-Mail) eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen.

7.5 Der Auftraggeber kann Artemis den geschuldeten Preis nach seiner Wahl auch vor Abbuchung durch Artemis auf eines der angegebenen Konten überweisen,

 

§ 8.Kündigung

8.1. Soweit eine Leistung von Artemis über einen befristeten Zeitraum fest vereinbart wird, ist das Recht zur ordentlichen Kündigung für diesen Zeitraum ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und muss mit eingeschriebenem Brief zugestellt werden.

8.2. Auf Verlangen des Auftraggebers ist von Artemis ein schriftlicher Zwischenbericht über die bisher erbrachten Leistungen anzufertigen. Artemis erhält eine ihrer erbrachten Leistungen entsprechende Teilvergütung.

 

§ 9 Widerrufsrecht

Artemis geht ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht und wird auch nicht eingeräumt.

 

§ 10.Datenschutz

Artemis verarbeitet die Daten des Auftraggebers soweit für die Auftragsabwicklung erforderlich bzw. im Rahmen allenfalls erteilter Einwilligungserklärungen. Die Datenschutzerklärung, die sämtliche Informationen über die Verwendung von Auftraggeberdaten enthält, kann jederzeit unter www.Artemis-franchise.com/datenschutz abgerufen werden. In dieser Datenschutzerklärung ist auch die Aufklärung über die betroffenen Rechte enthalten und nähere Informationen über die Datenflüsse. Artemis behandelt sämtliche Informationen über Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich. 

 

§ 11.Sonstiges

11.1. Artemis ist berechtigt, bei Erbringung der Leistungen entsprechend qualifizierte Mitarbeiter oder assoziierte Spezialisten (nachstehend „Subunternehmer“) einzusetzen. Die Subunternehmer ihrerseits sind berechtigt, weitere Dritte mit der Erbringung der Leistung zu beauftragen, ohne dass es jeweils einer gesonderten Einwilligung des Auftraggebers bedarf.

11.2. Artemis ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Artemis ausdrücklich einverstanden.

11.3. Artemis ist berechtigt, den Auftraggeber mit Logo als Referenz sowie Informationen zum Projekt in abstrakter Form als Case Study auf der Webseite und in sonstigen Kommunikationskanälen darzustellen.

11.4. Jede Vertragspartei darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen.

11.5. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Artemis und dem Auftraggeber sowie auf diese Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz von Artemis. Für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Artemis jeweils sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Artemis ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Auftraggeber auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.

11.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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